Dienstag, 27. März 2012

Pflegegeld - Anrechnung Ehegatteneinkommen - zumutbares Einkommen über Einkommensgrenze

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2012, - L 7 SO 3580/11 -, Revision wird zugelassen


Bei der Bestimmung des zumutbaren Einkommens über der Einkommensgrenze nach § 87 Abs. 1 SGB XII sind bei schwerstpflegebedürftigen oder blinden Menschen neben dem Mindestbetrag nach § 87 Abs. 1 Satz 3 SGB XII weitere Freilassungen für Umstände zu berücksichtigen, die nicht typisierend von der Art oder Schwere der Behinderung oder Pflegebedürftigkeit dieses Personenkreises umfasst sind.


https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=149725&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

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